Änderungen

keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1: −
„Wissenschaftliches Fehlverhalten“ ist der logische Gegenbegriff zur „guten wissenschaftlichen Praxis“. Im angloamerikanischen Raum ist spätestens seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts von „research misconduct“ die Rede (später auch „scientific misconduct“). Der Begriff „Fehlverhalten“ von Forschern taucht erstmals 1994 in der von Albin Eser betreuten Dissertation „Fehlverhalten von Forschern“ von Stefanie Stegemann-Boehl auf.<ref>STEGEMANN-BOEHL, Stefanie (1994): Fehlverhalten von Forschern. Eine Untersuchung am Beispiel der biomedizinischen Forschung im Rechtsvergleich USA-Deutschland. Stuttgart: Ferdinand Enke (zgl. Dissertation, Universität Freiburg).</ref> 1997 hat ein Ausschuss der Max-Planck-Gesellschaft unter der Leitung von Albin Eser erstmals „wissenschaftliches Fehlverhalten“ ausbuchstabiert und in eine mittlerweile weit verbreitete Taxonomie gebracht, innerhalb derer Plagiat als die „unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft“ definiert wird.
+
„Wissenschaftliches Fehlverhalten“ ist der logische Gegenbegriff zur „guten wissenschaftlichen Praxis“. Im angloamerikanischen Raum ist spätestens seit den 80er Jahren des 20. Jahrhunderts von „research misconduct“, später auch von „scientific misconduct“ die Rede. Auch der Begriff "academic dishonesty" ist verbreitet. Der Begriff „Fehlverhalten“ von Forschern taucht erstmals 1994 in der vom bundesdeutschen Strafrechtswissenschaftler Albin Eser betreuten Dissertation „Fehlverhalten von Forschern“ von Stefanie Stegemann-Boehl auf.<ref>STEGEMANN-BOEHL, Stefanie (1994): Fehlverhalten von Forschern. Eine Untersuchung am Beispiel der biomedizinischen Forschung im Rechtsvergleich USA-Deutschland. Stuttgart: Ferdinand Enke (zgl. Dissertation, Universität Freiburg).</ref>
Albin Eser definiert dabei mehr Formen der „Verletzung geistigen Eigentums“ als das Plagiat:
+
 
 +
1997 hat ein Ausschuss der Max-Planck-Gesellschaft unter der Leitung von Albin Eser erstmals „wissenschaftliches Fehlverhalten“ ausbuchstabiert und in eine mittlerweile weit verbreitete Taxonomie gebracht, bei der etwa das Plagiat als die „unbefugte Verwertung unter Anmaßung der Autorschaft“ definiert wird. Ebenfalls aus den USA kommend, wird mit "wissenschaftlichem Fehlverhalten" heute meist das Tripel "FFP" bezeichnet: also ''Fabrikation'' (Erfindung), ''Falsifikation'' (Fälschung) und ''Plagiat''. Eine diesbezügliche, weit verbreitete Definition findet sich auf der [https://ori.hhs.gov/definition-research-misconduct Website des ORI – Office of Research Integrity] der USA. Weitere Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens wären etwa die ''unethische Autorschaft'' oder die ''Sabotage''.
 +
 
 +
Der Begriff "wissenschaftliches Fehlverhalten" war in den ersten Richtlinien der Max-Planck-Gesellschaft und der DFG (Deutschen Forschungsgemeinschaft) noch ausschließlich auf Wissenschaftler/innen bezogen und nicht auf Studierende. In den vergangenen Jahren ist der Trend zu beobachten, dass die Begriffe "gute wissenschaftliche Praxis" und "wissenschaftliches Fehlverhalten" zunehmend auch auf schriftliche Arbeiten und eventuell auch auf Prüfungsleistungen Studierender angewandt werden, dies vor allem in GWP-Richtlinien (siehe etwa [https://cdn.fh-joanneum.at/media/2021/08/Richtlinie-1.1.-Gute-Wissenschaftliche-Praxis-06.07.2021_-2.pdf hier]) und Satzungen (siehe etwa [https://www.fh-salzburg.ac.at/fileadmin/fhs_daten/abteilungen/rek/documents/Corona/FHS_Pruefungsordnung_5.01_Ergaenzungen_COVID-19_01.pdf hier]).
 +
 
 +
Es gibt aber auch Versuche einer Unterscheidung. So empfiehlt etwa die [https://www.ub.uni-mainz.de/de/akademische-integritaet/fehlverhalten-und-taeuschung Universität Mainz auf einer Website zu akademischer Integrität]: "Wird bei professionell tätigen Forscherinnen und Forscher hier von wissenschaftlichem Fehlverhalten gesprochen, fallen Verstöße im Rahmen des Studiums unter den prüfungsrechtlichen Begriff 'Täuschung'." Im österreichischen Universitätsgesetz wird gegenwärtig von "Vortäuschen" gesprochen, der Begriff "wissenschaftliches Fehlverhalten" kommt nicht vor.
 +
 
 +
Albin Eser führte in seiner Aufstellung aus dem Jahr 1997 noch mehr Formen der „Verletzung geistigen Eigentums“ als das Plagiat an:
    
<blockquote>
 
<blockquote>