Zu Beginn des 18. Jahrhundert handelte es sich wohlgemerkt um eine Interpunktionsregel der übergeordneten Deutschregeln. Die Regel der Setzung von Anführungszeichen entwickelte sich also über eine Deutschregel zur wissenschaftlichen Norm – im Kontext mit dem Aufkommen des Konzepts „geistiges Eigentum“ (ab 1726) und des modernen Urheberrechts (ebenfalls 18. Jahrhundert). In den Lehrbüchern der [[Hodegetik]], einer Vorläufer-Disziplin von dem, was sich heute [[gute wissenschaftliche Praxis]] nennt, finden sich noch keine Zitierrichtlinien. Es wird aber bereits mit Anführungszeichen aus älterer Literatur zitiert. | Zu Beginn des 18. Jahrhundert handelte es sich wohlgemerkt um eine Interpunktionsregel der übergeordneten Deutschregeln. Die Regel der Setzung von Anführungszeichen entwickelte sich also über eine Deutschregel zur wissenschaftlichen Norm – im Kontext mit dem Aufkommen des Konzepts „geistiges Eigentum“ (ab 1726) und des modernen Urheberrechts (ebenfalls 18. Jahrhundert). In den Lehrbüchern der [[Hodegetik]], einer Vorläufer-Disziplin von dem, was sich heute [[gute wissenschaftliche Praxis]] nennt, finden sich noch keine Zitierrichtlinien. Es wird aber bereits mit Anführungszeichen aus älterer Literatur zitiert. |