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[[Datei:H-freyer-signum-citationis.jpeg|none|frame|Hieronymus Freyer (1722): Anweisung zur teutschen Orthographie, Halle, S. 25, Kapitel „Von den Unterscheidungszeichen“]]
 
[[Datei:H-freyer-signum-citationis.jpeg|none|frame|Hieronymus Freyer (1722): Anweisung zur teutschen Orthographie, Halle, S. 25, Kapitel „Von den Unterscheidungszeichen“]]
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Wiedergabe: „Das signum citationis wird gebrauchet, wenn eines andern auctoris Worte anzuführen und von der übrigen Rede zu unterscheiden sind.“ (auctoris: lat. für [[Autor]], Schöpfer, Urheber)
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Wiedergabe: „Das signum citationis wird gebrauchet, wenn eines andern auctoris Worte anzuführen und von der übrigen Rede zu unterscheiden sind.“ (auctoris: lat. für [[Autorschaft|Autor]], Schöpfer, Urheber)
    
Zu Beginn des 18. Jahrhundert handelte es sich wohlgemerkt um eine Interpunktionsregel der übergeordneten Deutschregeln. Die Regel der Setzung von Anführungszeichen entwickelte sich also über eine Deutschregel zur wissenschaftlichen Norm – im Kontext mit dem Aufkommen des Konzepts „geistiges Eigentum“ (ab 1726) und des modernen Urheberrechts (ebenfalls 18. Jahrhundert). In den Lehrbüchern der [[Hodegetik]], einer Vorläufer-Disziplin von dem, was sich heute [[gute wissenschaftliche Praxis]] nennt, finden sich noch keine Zitierrichtlinien. Es wird aber bereits mit Anführungszeichen aus älterer Literatur zitiert.
 
Zu Beginn des 18. Jahrhundert handelte es sich wohlgemerkt um eine Interpunktionsregel der übergeordneten Deutschregeln. Die Regel der Setzung von Anführungszeichen entwickelte sich also über eine Deutschregel zur wissenschaftlichen Norm – im Kontext mit dem Aufkommen des Konzepts „geistiges Eigentum“ (ab 1726) und des modernen Urheberrechts (ebenfalls 18. Jahrhundert). In den Lehrbüchern der [[Hodegetik]], einer Vorläufer-Disziplin von dem, was sich heute [[gute wissenschaftliche Praxis]] nennt, finden sich noch keine Zitierrichtlinien. Es wird aber bereits mit Anführungszeichen aus älterer Literatur zitiert.

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