Bei der ''Modalität'' kommt wohl die Spielart ‚Plagiat eines fremden Contents’ am häufigsten vor. Studentische Selbstplagiate (die Rede ist auch von ‚Eigenplagiaten’ oder ‚Autoplagiaten’) kommen vor, wenn schriftliche Arbeiten oder Teile daraus für mehrere Prüfungszwecke eingereicht werden oder wenn etwa Bachelorarbeiten zu Teilen oder gänzlich ohne entsprechende Angaben in Masterarbeiten aufgenommen werden.<ref>Die studienrechtliche Bewertung von Selbstplagiaten ist nicht eindeutig, vgl. dazu auch GAMPER 2009 anlässlich des Falls eines Selbstplagiats aus einer Dissertation in einer Habilitationsschrift. In Österreich ist das „Selbstplagiat“ hochschulrechtlich nicht erfasst, allerdings wird es etwa in einer aktuellen europaweiten Aufstellung von Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zumindest unter „other unacceptable practices“ gereiht, siehe https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/horizon/guidance/european-code-of-conduct-for-research-integrity_horizon_en.pdf: 8 f. Die Definition lautet hier: „Re-publishing substantive parts of one’s own earlier publications, including translations, without duly acknowledging or citing the original (‘self-plagiarism’)“. Entscheidend ist also nicht die Mehrfachverwertung ‚als solche‘, sondern das Unterlassen des Hinweises auf diese und auf den genauen Umfang.</ref> | Bei der ''Modalität'' kommt wohl die Spielart ‚Plagiat eines fremden Contents’ am häufigsten vor. Studentische Selbstplagiate (die Rede ist auch von ‚Eigenplagiaten’ oder ‚Autoplagiaten’) kommen vor, wenn schriftliche Arbeiten oder Teile daraus für mehrere Prüfungszwecke eingereicht werden oder wenn etwa Bachelorarbeiten zu Teilen oder gänzlich ohne entsprechende Angaben in Masterarbeiten aufgenommen werden.<ref>Die studienrechtliche Bewertung von Selbstplagiaten ist nicht eindeutig, vgl. dazu auch GAMPER 2009 anlässlich des Falls eines Selbstplagiats aus einer Dissertation in einer Habilitationsschrift. In Österreich ist das „Selbstplagiat“ hochschulrechtlich nicht erfasst, allerdings wird es etwa in einer aktuellen europaweiten Aufstellung von Formen wissenschaftlichen Fehlverhaltens zumindest unter „other unacceptable practices“ gereiht, siehe https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/opportunities/docs/2021-2027/horizon/guidance/european-code-of-conduct-for-research-integrity_horizon_en.pdf: 8 f. Die Definition lautet hier: „Re-publishing substantive parts of one’s own earlier publications, including translations, without duly acknowledging or citing the original (‘self-plagiarism’)“. Entscheidend ist also nicht die Mehrfachverwertung ‚als solche‘, sondern das Unterlassen des Hinweises auf diese und auf den genauen Umfang.</ref> |