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<p class="box-header">'''Nebenregel 1'''</p>
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<p class="box-header">Nebenregel 1</p>
 
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Es muss in jedem Fall von der Sache, dem Thema her sinnvoll sein, Textteile aus der Literatur wörtlich zu übernehmen. Es muss sich also in jedem Fall um eine „markante“ Stelle handeln, die der Zitation und Hervorhebung wert ist. „Notorisches Wissen“ (bekannte Sachverhalte – die Grenzziehung ist mitunter schwierig und letztlich eine Einzelfall-Entscheidung) ist nicht zu zitieren, weder wörtlich noch sinngemäß. Die Funktion des direkten Zitats ist immer auch die Auseinandersetzung mit dem Wortlaut des Zitierten: im Sinne einer Zustimmung oder einer Kritik. Eine bloße Aneinanderreihung von direkten und sinngemäßen Zitaten in der eigenen Arbeit muss vermieden werden.
 
Es muss in jedem Fall von der Sache, dem Thema her sinnvoll sein, Textteile aus der Literatur wörtlich zu übernehmen. Es muss sich also in jedem Fall um eine „markante“ Stelle handeln, die der Zitation und Hervorhebung wert ist. „Notorisches Wissen“ (bekannte Sachverhalte – die Grenzziehung ist mitunter schwierig und letztlich eine Einzelfall-Entscheidung) ist nicht zu zitieren, weder wörtlich noch sinngemäß. Die Funktion des direkten Zitats ist immer auch die Auseinandersetzung mit dem Wortlaut des Zitierten: im Sinne einer Zustimmung oder einer Kritik. Eine bloße Aneinanderreihung von direkten und sinngemäßen Zitaten in der eigenen Arbeit muss vermieden werden.
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<p class="box-header">Nebenregel 2</p>
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Im Zitatinhalt Ihres direkten Zitats darf andere Literatur weder wörtlich noch sinngemäß zitiert werden. Ihr direktes Zitat aus dem Werk LUHMANN 1984, xxx darf also kein „(MATURANA 1982, 17)“ oder „(vgl. SPENCER BROWN 1969)“ enthalten. Ein direktes Zitat ist in der Regel auch dann zu unterlassen, wenn im für die Wiedergabe vorgesehenen Textteil andere Autoren und deren Positionen angeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass es sich durchwegs um ‚genuinen‘ Fremdtext handelt, der übernommen wird, der also – juristisch gesprochen – „Schöpfungshöhe“ aufweist, also als eigentümliche geistige Schöpfung des Fremdautors gesehen werden kann.
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<p class="box-header">Nebenregel 3</p>
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Kommen in den wörtlich übernommenen Textteilen dennoch doppelte Anführungszeichen vor – etwa zur Hervorhebung eines Ausdrucks oder zur Wiedergabe direkter Rede, so sind diese im direkten Zitat in einfache Anführungszeichen zu setzen. Es gibt keine doppelten Anführungszeichen innerhalb doppelter Anführungszeichen.
 
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Nebenregel 1:  
 
Nebenregel 1:  
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Nebenregel 2: Im Zitatinhalt Ihres direkten Zitats darf andere Literatur weder wörtlich noch sinngemäß zitiert werden. Ihr direktes Zitat aus dem Werk LUHMANN 1984, xxx darf also kein „(MATURANA 1982, 17)“ oder „(vgl. SPENCER BROWN 1969)“ enthalten. Ein direktes Zitat ist in der Regel auch dann zu unterlassen, wenn im für die Wiedergabe vorgesehenen Textteil andere Autoren und deren Positionen angeführt werden. Es ist darauf zu achten, dass es sich durchwegs um ‚genuinen‘ Fremdtext handelt, der übernommen wird, der also – juristisch gesprochen – „Schöpfungshöhe“ aufweist, also als eigentümliche geistige Schöpfung des Fremdautors gesehen werden kann.
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Nebenregel 2:  
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Nebenregel 3: Kommen in den wörtlich übernommenen Textteilen dennoch doppelte Anführungszeichen vor – etwa zur Hervorhebung eines Ausdrucks oder zur Wiedergabe direkter Rede, so sind diese im direkten Zitat in einfache Anführungszeichen zu setzen. Es gibt keine doppelten Anführungszeichen innerhalb doppelter Anführungszeichen.
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Nebenregel 3:  
    
Nebenregel 4: Fehler in der Rechtschreibung, Grammatik und Stilistik in den vom Fremdautor übernommenen Textteilen müssen übernommen werden, weil wörtliche Zitate ohne Ausnahme wörtlich sind („wortwörtlich“). Fehler sollen aber innerhalb des Zitats mit einer Anmerkung wie etwa [sic] oder (sic) oder einer sonstigen klaren Notation (wie etwa: „(Fehler im Original)“) versehen werden. Siehe auch Nebenregel 5.
 
Nebenregel 4: Fehler in der Rechtschreibung, Grammatik und Stilistik in den vom Fremdautor übernommenen Textteilen müssen übernommen werden, weil wörtliche Zitate ohne Ausnahme wörtlich sind („wortwörtlich“). Fehler sollen aber innerhalb des Zitats mit einer Anmerkung wie etwa [sic] oder (sic) oder einer sonstigen klaren Notation (wie etwa: „(Fehler im Original)“) versehen werden. Siehe auch Nebenregel 5.

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