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Die „Zitierwürdigkeit“ einer Quelle meint, dass es eine Quelle wert ist, in einem wissenschaftlichen Text zitiert zu werden. Die "Zitierwürdigkeit" wird allgemein unterschieden von der "Zitierfähigkeit" bzw. der "Zitierbarkeit" einer Quelle, wobei diese beiden Begriffe eher mit der Zugänglichkeit einer Quelle verknüpft sind (nicht-zugängliche Quellen wie etwa Dissertationsgutachten gelten in aller Regel als nicht zitierbar/zitierfähig, obwohl ihre Inhalte mitunter manchmal zitierwürdig wären). In diesem Wiki werden folgende Regeln der Zitierwürdigkeit vorgeschlagen:
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Die „Zitierwürdigkeit“ einer Quelle meint, dass es eine Quelle wert ist, in einem wissenschaftlichen Text zitiert zu werden. Die „Zitierwürdigkeit“ wird allgemein unterschieden von der „Zitierfähigkeit“ bzw. der „Zitierbarkeit“ einer Quelle, wobei diese beiden Begriffe eher mit der Zugänglichkeit einer Quelle verknüpft sind (nicht-zugängliche Quellen wie etwa Dissertationsgutachten gelten in aller Regel als nicht zitierbar/zitierfähig, obwohl ihre Inhalte mitunter manchmal zitierwürdig wären). In diesem Wiki werden folgende Regeln der Zitierwürdigkeit vorgeschlagen:
    
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<p class="box-header">'''Nebenregel 1'''</p>
 
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Arbeiten unterhalb der Qualifikationsstufe von Master-, Magister- und Diplomarbeiten gelten in wissenschaftlichen Texten als nicht zitierwürdig (und sie sind in aller Regel auch gar nicht zitierfähig, da nicht veröffentlicht). Es ist daher zu unterlassen, die Bachelor- und Seminararbeiten anderer Verfasser zu zitieren. Diese Regel steht im Einklang mit der Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche (und künstlerische) Arbeiten nach § 86 Universitätsgesetz<ref>https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128&Artikel=&Paragraf=86&Anlage=&Uebergangsrecht=</ref>, also auch hier für Arbeiten ab inkl. der Master-, Magister- und Diplomarbeiten-Ebene. Eine Ausnahme ist die Zitation eigener Seminar- und Bachelorarbeiten in ‚ranghöheren‘ Qualifikationsschriften, wenn aus diesen früheren Seminar- oder Bachelorarbeiten Textteile und mitunter ganze Kapitel übernommen wurden, und wenn…
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Arbeiten unterhalb der Qualifikationsstufe von Master-, Magister- und Diplomarbeiten gelten in wissenschaftlichen Texten als nicht zitierwürdig (und sie sind in aller Regel auch gar nicht zitierfähig, da nicht veröffentlicht). Es ist daher zu unterlassen, die Bachelor- und Seminararbeiten anderer Verfasser zu zitieren. Diese Regel steht im Einklang mit der Veröffentlichungspflicht für wissenschaftliche (und künstlerische) Arbeiten nach § 86 Universitätsgesetz<ref>https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20002128&Artikel=&Paragraf=86&Anlage=&Uebergangsrecht=</ref>, also auch hier für Arbeiten ab inkl. der Master-, Magister- und Diplomarbeiten-Ebene. Eine Ausnahme ist die Zitation eigener Seminar- und Bachelorarbeiten in „ranghöheren“ Qualifikationsschriften, wenn aus diesen früheren Seminar- oder Bachelorarbeiten Textteile und mitunter ganze Kapitel übernommen wurden, und wenn …
    
* … darauf im eindeutigen Bezug auf den Bereich bzw. Umfang des Übernommenen hingewiesen wird,
 
* … darauf im eindeutigen Bezug auf den Bereich bzw. Umfang des Übernommenen hingewiesen wird,
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