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Version vom 4. Januar 2022, 21:08 Uhr
Das Wiki über Zitier-Standards für wissenschaftliche Texte in Österreich – ein Projekt des BMBWF
Die Zitier-Grundregeln
Zur Einführung in das Wiki
Frequently Asked Questions
Die Stichwörter
Anführungszeichen | APA-Stil | Autor-Jahr-Zitierweise | Autorschaft | Bauernopfer-Referenz | Direktes Zitat | Ehrenwörtliche Erklärung | Eidesstattliche Versicherung | Freie Lizenzen | Fußnote | Geistiges Eigentum | Ghostwriting | Gute wissenschaftliche Praxis | Hodegetik | Kennzeichnung | KI-generierte Texte | Kontrafaktur | Kuckuckszitat | Künstlerisches Fehlverhalten | Literaturangaben | Literaturverwaltungsprogramme | Nichtigerklärung | Notorisches Wissen | Numerische Zitierweise | Originalquelle | Paraphrase | Paraphrasier-Tools | Plagiat | Plagiatsprüfung | Plagiatssoftware | Quellenangabe | Quellenkritik | Sinngemäßes Zitat | Transkription | Übersetzungen | Urheberrecht | Veröffentlichung | „Vgl.“ | Widerruf des akademischen Grades | Wissenschaftliches Fehlverhalten | Wörtliches Zitat | Zitat | Zitierfähigkeit | Zitierfehler | Zitierstile
Fünf abgeleitete Zitierregeln und ihre Ausnahmen
Regel ist allgemeingültig Ausnahme von der Regel |
Medizin | Mathematik | Sonstige Natur- und technische Wissenschaften | Rechtswissenschaften | Sprachwissenschaften | Sonstige Sozial- und Geisteswissenschaften |
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1. Für Ihre/n Leser/in muss immer klar erkennbar sein, auf welchen genau abgrenzbaren Bereich Ihres Werks (etwa: Satz, Textpassage, Abbildung) sich eine Quellenangabe jeweils bezieht. | Allgemeingültig | Allgemeingültig | Allgemeingültig | Allgemeingültig | Allgemeingültig | Allgemeingültig |
2. Es entspricht nicht der guten wissenschaftlichen Praxis, Zitate, Quellenangaben und zitierte Literatur aus anderen nicht-zitierten Werken zu übernehmen, ohne diese im Original konsultiert zu haben („Blindzitate“, „Blindreferenzen“). | Nur mit gewissen Einschränkungen gültig. | Allgemeingültig | Allgemeingültig | Allgemeingültig | Allgemeingültig | Allgemeingültig |
3. Wörtlich Übernommenes muss immer in Anführungszeichen gesetzt oder optisch hervorgehoben werden. | Da es selten wörtliche Zitate gibt, ist die Regel nur von untergeordneter Bedeutung. | Mitunter genügt eine Quellenangabe zu Beginn eines Kapitels. | Nur gültig, wenn wörtliche Zitate in der jeweiligen Disziplin üblich sind. | Gilt nicht prinzipiell für Normtexte und Rechtsprechung. | Metasprache kann auch kursiviert werden. | Allgemeingültig |
4. Es gibt nur zwei Formen des wissenschaftlichen Zitats: Das wörtliche und das sinngemäße Zitat. | Wörtliche Zitate gibt es selten. Es gibt Quellenangaben, aber keine "sinngemäßen Zitate". | Wörtliche Zitate gibt es sehr selten. Es gibt Quellenangaben, aber keine "sinngemäßen Zitate". | Wörtliche Zitate sind mitunter unüblich. Es gibt Quellenangaben, aber keine "sinngemäßen Zitate". | Allgemeingültig | Allgemeingültig | Im Prinzip gültig, aber mit Ausnahmen (z.B. empirische Psychologie). |
5. Es gibt eine klare facheinheitliche Auffassung davon, was ein Plagiat ist und was nicht. | Kaum eine Plagiatsdiskussion vor VroniPlag Wiki. | Bislang kaum eine Plagiatsdiskussion. | Allgemeingültig | Allgemeingültig | Allgemeingültig | Allgemeingültig |
Eigene Grafik Stefan Weber, 2021
Das fachspezifische Zitieren in …
- … der Medizin
- … der Mathematik
- … den sonstigen Naturwissenschaften
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- … den Agrarwissenschaften
- … den Rechtswissenschaften
- … den sonstigen Sozialwissenschaften
- … den Sprachwissenschaften
- … der Theologie
- … den sonstigen Geisteswissenschaften
- … den künstlerischen Disziplinen
Adaptiert nach der Systematik der Wissenschafts- und Kunstzweige, Anlage 2 zu § 10 der Wissensbilanz-Verordnung 2016
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