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# [[Das fachspezifische Zitieren in der Theologie|… der Theologie]]
 
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# [[Das fachspezifische Zitieren in den sonstigen Geisteswissenschaften|… den sonstigen sonstigen Geisteswissenschaften]]
 
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# [[Das fachspezifische Zitieren in den künstlerischen Disziplinen|… den künstlerischen Disziplinen]]
 
 
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# [[Das fachspezifische Zitieren in den Geisteswissenschaften inklusive der Theologie|… den Geisteswissenschaften inklusive der Theologie]]
 
 
# [[Das fachspezifische Zitieren in den künstlerischen Disziplinen|… den künstlerischen Disziplinen]]
 
# [[Das fachspezifische Zitieren in den künstlerischen Disziplinen|… den künstlerischen Disziplinen]]
 
<p class="small-text">Adaptiert nach der Systematik der [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009519&FassungVom=2020-08-23&Artikel=&Paragraf=&Anlage=2&Uebergangsrecht= Wissenschafts- und Kunstzweige, Anlage 2 zu § 10 der Wissensbilanz-Verordnung 2016]</p>
 
<p class="small-text">Adaptiert nach der Systematik der [https://www.ris.bka.gv.at/NormDokument.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20009519&FassungVom=2020-08-23&Artikel=&Paragraf=&Anlage=2&Uebergangsrecht= Wissenschafts- und Kunstzweige, Anlage 2 zu § 10 der Wissensbilanz-Verordnung 2016]</p>

Version vom 8. Oktober 2021, 02:27 Uhr

Willkommen beim Wiki zu Zitier-Standards bei wissenschaftlichen Texten in Österreich

Dies ist ein sich entwickelndes Projekt des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF), das Wissenschaftler/innen aller Disziplinen zur Mitarbeit einlädt.

Die Basis-Zitierregeln und ihre Ausnahmen

Eigene Grafik Stefan Weber, 2021 | Visualisierung Hannes Fuß
Regel ist allgemeingültig
Ausnahme von der Regel
Medizin Mathematik Sonstige Natur- und ­technische ­Wissenschaften Rechtswissen­schaften Sprachwissen­schaften Sonstige Sozial- und Geisteswissen­schaften
1. Für den Leser/die Leserin muss klar erkennbar sein, auf welchen abgrenzbaren Inhalt Ihres Werks (etwa: Textpassage, Abbildung) sich eine Quellenangabe jeweils bezieht. Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig
2. Es entspricht nicht der guten wissenschaftlichen Praxis, Zitate, Quellenangaben und zitierte Literatur aus anderen nicht-zitierten Werken zu übernehmen („Blindzitate“, „Blindreferenzen“). Nur mit gewissen Einschränkungen gültig. Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig
3. Wörtlich Übernommenes muss immer in Anführungszeichen gesetzt oder ­optisch hervorgehoben werden. Im Material- und Methoden-Teil eingeschränkt gültig. Quellenangabe zu Beginn eines ­Kapitels genügt. Nur mit gewissen Einschränkungen gültig. Gilt nicht prinzipiell für Normtexte und Rechtsprechung. Metasprache kann auch kursiviert ­werden. Allgemeingültig
4. Es gibt nur zwei Formen des wissenschaftlichen ­Zitats: Das wörtliche und das sinngemäße Zitat. Unterscheidung spielt kaum eine Rolle. Unterscheidung spielt kaum eine Rolle. Unterscheidung spielt in einigen Fächern kaum eine Rolle. Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig
5. Es gibt eine klare facheinheitliche Auffassung davon, was ein Plagiat ist und was nicht. Kaum eine Plagiats­diskussion vor VroniPlag Wiki. Bislang kaum eine ­Plagiatsdiskussion. Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig Allgemeingültig

Einführende Literatur zum wissenschaftlichen Zitieren